Damit Ihr Betrieb ordnungsgemäß läuft, sind Sie verpflichtet in regelmäßigen Abständen zum einen Personalschulungen durchzuführen, zum anderen Ihre Betriebsmittel den verschiedene Kontrollen und Prüfungen gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungs-vorschriften (UVV) zu unterziehen. Unser qualifiziertes Fachpersonal kann die folgenden Schulungen und Prüfungen gerne für Sie übernehmen:
Grundausbildung, Weiterbildung und jährliche Unterweisung zum / zur Flurförderzeuge- und Kranführer/-in nach BG Vorgaben. Die Schulungen können wahlweise an Ihrer Betriebsstätte oder in unseren modernen Schulungsräumen durchgeführt werden.
Alle Anschlag- und Lastaufnahmemittel im Hebezeugebetrieb sind gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV) DGUV R100-500 einmal im Jahr prüfpflichtig. Ohne Prüfung riskieren Sie sowohl die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter als auch Ihren Versicherungsschutz. Wir führen die Prüfungen typ- & herstellerunabhängig durch und verwalten Ihre Termine und Prüfberichte.
Unsere Servicetechniker und Kransachkundigen führen UVV-Prüfungen und Wartungen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV V52 (BGV D6) durch.
Hinweise der Hersteller sowie die Erfahrungen aus dem hauseigenen Kranbetrieb ergänzen die Zustands- und Prüfberichte und liefern Ihnen Informationen für den sicheren und verlässlichen Weiterbetrieb. Eine regelmäßige Überprüfung zeigt Ihnen rechtzeitig entstandene Mängel auf und verhindert unvorbereitete Ausfallzeiten.
Ortsveränderliche Betriebsmittel wie Ihre Produktionsmaschinen, Elektrowerkzeuge und Bürogeräte unterliegen laut DGUV V3 zwingend einer jährlich wiederkehrenden Prüfung. Die Prüfungsintervalle und Kontrollumfänge müssen zudem den Vorgaben der Berufsgenossenschaft und DIN VDE 0701-0702 entsprechen.
Die Geräteprüfungen führt unser qualifiziertes Fachpersonal ausschließlich mit geeichter Messtechnik durch – auf Wunsch prüfen wir Ihre Betriebsmittel auch außerhalb der Kernarbeitszeiten oder an Wochenenden.
Als Betreiber unterliegen Sie der Pflicht, Flurförderzeuge und deren Anbaugeräte sowie Sicherheitseinrichtungen jährlich nach DGUV V68 (BGV D 27) durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen und über die Prüfungen Nachweis zu führen.
Gerne führen wir diese Prüfungen für Sie durch. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie ein detailliertes Prüfungsprotokoll – sowohl in schriftlicher als auch in digitaler Form. Auf Wunsch können wir Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten typen- und herstellerunabhängig durchführen.
Gerne beraten wir Sie persönlich zu allen Details. Sprechen Sie uns an.